Unter Betriebskosten werden die einem Wohnungseigentümer oder einer
Wohnungseigentümerin gegenüber verrechenbaren Kosten verstanden. Das
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) spricht in diesem Zusammenhang von
"Aufwendungen" oder "Bewirtschaftungskosten". Im Gegensatz zum
Mietrechtsgesetz enthält das WEG keine genaue Aufzählung der
Betriebskosten. Neben den Betriebskosten, wie sie im Mietrechtsgesetz
aufgezählt sind, das sind
• Wasser- und Abwassergebühr
• Kehrgebühren für die Rauchfangkehrung
• Müllabfuhr
• Schädlingsbekämpfung
• Stiegenhaus- und Hofbeleuchtung
• diverse Versicherungen (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden-, Glasbruchversicherung)
• Hausbetreuungskosten
• öffentliche Abgaben (z.B. Grundsteuer)
• Rechtsanwaltskosten, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft klagt oder geklagt wird
• Bankspesen für die Führung des Kontos der Wohnungseigentümergemeinschaft
• Reparaturen
• Anschaffungen ( Schneeschaufel, etc)
• etc.